Den Job zu verlieren, ist eine Erfahrung, die die wenigsten machen wollen. Entschädigen soll dafür die Abfindung, die – je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Höhe des Einkommens – durchaus üppig ausfallen kann.
Doch Vorsicht, nicht gleich alles auf einmal ausgeben. Denn: Seit 2006 gilt die Regelung, dass eine Abfindung komplett versteuert werden muss, da sie als außerordentliche Einkunft gewertet wird. Sie unterliegt additionally der Lohnsteuer. Lediglich Sozialversicherungsbeiträge – additionally Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – müssen Sie nicht darauf zahlen.
Das Drawback: Mit steigendem Einkommen erhöht sich auch der Steuersatz – man spricht hier von der Development. Diese kann sich besonders bei einer hohen Abfindung negativ auswirken. Um nicht so viel Steuern zahlen zu müssen, gibt es allerdings ein paar legale „Tips“, die man anwenden kann.
Den Steuersatz durch die Fünftelregelung senken
Einer ist die sogenannte Fünftelregelung. Sie ist in §34 des Einkommensteuergesetzes festgehalten und funktioniert so: Es wird nur ein Fünftel der Abfindung zu dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet – bei 50.000 Euro wären das beispielsweise lediglich 10.000 Euro. Die Differenz zwischen diesem Betrag und dem Betrag ohne außerordentliche Einkünfte wird dann mit fünf multipliziert und ergibt schließlich den Steuerbetrag für die gesamte einmalige Einnahme.
Die Abfindung wird steuerlich additionally so behandelt, als erhielte der Steuerzahler sie gleichmäßig auf fünf Jahre verteilt. Das Gute: Das Finanzamt prüft automatisch, ob sich für den jeweiligen Steuerzahler die Fünftelregelung lohnt oder nicht. Voraussetzung ist, dass die Abfindung vollständig innerhalb eines Kalenderjahres gezahlt wurde.
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Auch intestine zu wissen ist, dass die Einkommensteuer nach einem ermäßigten Steuersatz bemessen werden kann, wenn der Steuerpflichtige älter als 55 Jahre ist oder wenn er dauerhaft berufsunfähig ist. Der ermäßigte Steuersatz beträgt dann 56 Prozent des durchschnittlichen Steuersatzes. Dafür muss allerdings ein Antrag gestellt werden.
Steuern sparen durch Verschiebung oder Aufsplittung der Auszahlung
Ein Vorteil kann es auch sein, die Auszahlung der Abfindung in das kommende Jahr zu verlegen – oder zumindest eine Hälfte davon. Denn wenn nicht unmittelbar ein neuer Job angetreten wird, fällt das Jahreseinkommen geringer aus und die einmalige Einnahme schlägt steuerlich nicht so stark zu Buche.
Dass die Abfindung auch aufgesplittet werden darf, hat der Bundesfinanzhof (BFH) bereits in einem Urteil 2009 abgesegnet. Aufpassen muss man nun allerdings bei der Fünftelregelung, die nur noch dann angewendet werden kann, wenn nicht mehr als zehn Prozent der Hauptsumme auf das nächste Kalenderjahr verschoben werden, wie aus einem weiteren Urteil des BFH von 2016 hervorgeht.
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Die Abfindung als Altersvorsorge anlegen
Steuern kann man auch sparen, indem die Abfindung freiwillig in eine betriebliche Altersvorsorge umgewandelt wird. Das ermöglicht das Betriebsrentenstärkungsgesetz seit 2018. Die Einzahlung in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds ist steuerfrei, die Auszahlung einer Betriebsrente ist später jedoch voll zu versteuern.
Zu beachten ist außerdem, dass der steuerfreie Höchstbetrag bei vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung liegt. Dieser Betrag wird mit der Anzahl der Beschäftigungsjahre multipliziert, wobei diese auf maximal zehn Jahre begrenzt sind.
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Abfindung investieren, um die Steuern zu senken
Eine weitere Möglichkeit, die Steuerlast zu senken, ist, zum Beispiel Investitionen zu tätigen. In Frage käme dafür unter anderem die energetische Sanierung des Hauses. 20 Prozent der Kosten lassen sich hier von der Steuer absetzen.
Aber auch die Inanspruchnahme von anderen Steuervergünstigungen kann die Steuerlast weiter senken. Sinnvoll ist es, hierfür den Expertenrat eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.