Mit der Steuererklärung lässt sich jedes Jahr Geld sparen. Auch einige Versicherungen lassen sich jährlich steuerlich absetzen.
Für Versicherungen geben viele Menschen jedes Jahr eine Menge Geld aus. Sich gegen unvorhersehbare Ereignisse zu schützen – sei es die Berufsunfähigkeit oder eine Naturkatastrophe wie Hochwasser – ist wichtig. Die gute Nachricht: Einige Versicherungen lassen sich bei der jährlichen Steuererklärung, bei der die Frist zur verpflichtenden Erklärung im Jahr 2024 am 2. September endet, absetzen.
Reine Sachversicherung nicht von der Steuer absetzbar

Abhängig von der Artwork der Versicherung und Ihrer individuellen Scenario können die Versicherungen in unterschiedlichen Kategorien abgesetzt werden, wie beispielsweise Altersvorsorgeaufwendungen oder Werbungskosten. Wichtig: Reine Sachversicherungen, die nicht der Vorsorge dienen oder für die Ausübung des Berufes erforderlich sind, können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Beispiele sind dabei laut ADAC Reiserücktrittsversicherungen oder Gebäude- und Hausratsversicherungen.
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Deckt die Versicherung ausschließlich berufliche Risiken ab, können Sie diese komplett als Werbungskosten absetzen. Eine Höchstgrenze gibt es bei Werbungskosten nicht. Diese Versicherungen sind hierbei gemeint:
- Berufshaftpflichtversicherungen
- Berufliche Unfallversicherung
- Berufsrechtsschutzversicherungen
- Hausratsversicherungen von Selbstständigen und Arbeitnehmern, wenn die Nutzung eines Arbeitszimmers belegbar ist
Bei den Vorsorgeaufwendungen hingegen gibt es einen zu beachtenden Höchstbetrag bei absetzbaren Versicherungen. Im Jahr 2024 liegt dieser für Einzelpersonen laut Finanztip.de bei 27.566 Euro. Oft wird dieser Betrag bereits durch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft. Deshalb sollten Sie zunächst prüfen, ob sich das Absetzen von Vorsorgeaufwendungen bei Ihnen überhaupt lohnt. Prinzipiell sind folgende Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar:
- Pflegeversicherung
- Krankenversicherung
- Privat-Haftpflichtversicherung
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Krankenzusatzversicherung
- Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung
- Risikolebensversicherung
- Non-public Unfallversicherung