Idealerweise im Alter, aber genau das hat der Gesetzgeber streng reguliert. Denn es würde zulasten der Solidargemeinschaft in der gesetzlichen Sozialversicherung gehen, würden Menschen mit hohem Einkommen in der Jugend die Vorteile der PKV genießen, um im Alter dann von den Vorzügen der GKV zu profitieren, ohne hier eingezahlt zu haben. Daher gilt: Privatversicherte sollen möglichst nicht zurück in die gesetzliche Versicherung. Trotzdem gibt es einige Momente, in denen das erlaubt ist. Bei Angestellten tut sich diese Möglichkeit auf, wenn
ihr Einkommen unter die JAEG sinkt oder die JAEG über das Gehalt
angehoben wird. Sobald man unter der Grenze ist, fällt man wieder
unter die Versicherungspflicht und darf zurück in die gesetzliche.
Man kann das natürlich auch mit Methods erreichen: Etwa, indem man Teilzeit arbeitet,
ein Sabbatical macht oder weil man eine Elternzeit oder eine Pflegezeit
nimmt. So reduziert sich das Einkommen. Wenn es dann wieder steigt, bleibt man als freiwillig gesetzlich Versicherter in
der GKV. Mitunter besteht aber auch die Möglichkeit, einen Teil des
Gehalts in die betriebliche Altersvorsorge zu stecken – das geht zum
einen über eine Bruttoentgeltumwandlung, auf die alle Arbeitnehmenden
ein Recht haben. Oder aber der Arbeitgeber hat sowieso ein
Betriebsrentenmodell eingeführt, in das man zusätzliche
Gehaltsbestandteile als Bruttoentgelt einzahlen kann. Auf diese Weise
senkt man rechnerisch auch sein Einkommen. Das funktioniert aber nur für
Personen, deren Einkommen nur geringfügig über der JAEG liegt.
Selbstständige haben es auch hier wieder etwas schwerer. Bei
ihnen greift keine Einkommensgrenze und gerade, wenn es im Geschäft
schlecht läuft, sind steigende PKV-Beiträge eine Belastung.
Man kann dann nur durch radikale Schritte der
Privatversicherung entkommen: Etwa, indem man die Selbstständigkeit im
Haupterwerb aufgibt und sich einen Job als Angestellte mit einem
Einkommen unterhalb der JAEG sucht. Dabei muss man mit dem Gehalt aber
mindestens über der Minijobgrenze von derzeit 520 Euro professional Monat liegen. Die Selbstständigkeit kann dann
als Nebenberuf weiter geführt werden.
Wer die Selbstständigkeit ganz aufgibt, kann auch über die beitragsfreie
Familienversicherung zurück in die GKV kommen – vorausgesetzt, man hat
einen Ehepartner oder eine Ehepartnerin, der oder die gesetzlich
versichert ist. Und man darf dann natürlich keinen eigenen Verdienst
über dem Minijobniveau haben.
Auch Arbeitslosigkeit kann zurück in die gesetzliche Krankenversicherung führen – egal, ob als ehemalige Angestellte mit Topverdienst oder Selbstständige, die aber freiwillig in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Benachteiligt sind hier wieder Ältere: Menschen über 55 Jahre sind von der Versicherungspflicht ausgeschlossen, die GKV nimmt sie nicht mehr auf. Das muss kein Drama bedeuten: Die privaten Krankenversicherungen sind seit 2009 verpflichtet, einen Basistarif anzubieten, “dessen Vertragsleistungen in Artwork, Umfang und Höhe mit den Leistungen der GKV vergleichbar sind”, heißt es vom Bundesgesundheitsministerium. Ältere müssen dann zwar privat versichert sein, aber zu halbwegs bezahlbaren Bedingungen.
Wer es trotz der Hürden nach einigen Jahren in der privaten es schafft, zurück in
die GKV zu wechseln, sollte Folgendes wissen: Wer mehr als die Hälfte
seines Erwerbslebens privat versichert battle, für den ist die
Krankenversicherung der Rentner generell versperrt. Es bleibt dann nur die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich zu versichern – was
aber viel teurer ist als das paritätische Modell mit der
Rentenversicherung.